Stellungnahme zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Wien Hauptbahnhof
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 2 Wiener Bauordnung gebe ich zum öffentlich aufliegenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7766 die nachstehende Stellungnahme ab: Zahlreiche internationale Beispiele zeigen, dass eine monofunktionale Nutzung bzw. eine überproportionale Nutzung für Büro und Handel in Stadtentwicklungsgebieten zu Problemen in vielerlei Hinsicht führt. Für einen …